HUDORA News
2010-04-23
HUDORA ist „Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter“
HUDORA hat seit 15.04.2010 offiziell den Status des AEO, des „Authorized Economic Operator“ oder anders: des „Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten“.
Der Zoll zertifiziert ein Unternehmen durch diesen Status als besonders zuverlässig und vertrauenswürdig. Daher kann der Zugelassene Wirtschaftsbeteiligte besondere Vergünstigungen bei der Zollabfertigung in Anspruch nehmen. So räumt dieser Status Vereinfachungen gemäß den Zollvorschriften oder besondere Vergünstigungen bei sicherheitsrelevanten Zollkontrollen ein.
Das Institut des AEO wurde im Zusammenhang mit einer Verstärkung der internationalen Sicherheitsüberwachung nach den Anschlägen am 11.09.2001 initiiert. In Deutschland ist die Zertifizierung seit dem 01.01.2008 möglich. Von ca. 3 Mio. Unternehmen in Deutschland waren am 22.04.2010 ca. 604 Unternehmen registriert. Das Ziel besteht in der Absicherung der internationalen Lieferkette vom Hersteller einer Ware bis hin zum Endverbraucher.
Es gibt drei verschiedene Varianten des Status: Das AEO-Zertifikat „Zollrechtliche Vereinfachungen“ (AEO C) Das AEO-Zertifikat „Sicherheit“ (AEO S) Das AEO-Zertifikat „Zollrechtliche Vereinfachungen/Sicherheit“ (AEO F)
HUDORA ist Besitzer des AEO-F Zertifikats, das die höchsten Ansprüche an die Bewilligungsvoraussetzungen und die damit verbundenen Vergünstigungen stellt.
Der Status des Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten ist in allen EU-Mitgliedstaaten gültig und zeitlich nicht befristet.
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